Siehe auch unter "Termine & Sprechstunden" nach.
Bei Kündigung des Pachtvertrages
Bei einer geplanten Kündigung des Pachtvertrages ist darauf zu achten, dass die Mitgliedschaft im Verein mitgekündigt wird. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit einer Mitgliedschaft ohne Garten. Stichttag bei Kündigung im gleichem Jahr ist der 30.06., ab den 01.07. zum jeweils darauffolgendem Jahr.
Der Vorstand akzeptiert und noch Kündigungsschreiben, die auf unserer Vorlage im Download-Bereicht HIER eingereicht werden.
Bei Verkauf eines Gartens an einem Neupächter ist darauf zu achten, dass der Neupächter sich vorher beim Vorstand vorstellt. Der Verkauf garantiert nicht, die automatische Aufnahme im Verein und somit eine Erstellung eines Pachtvertrages. Nach Aufnahme der Kontaktdaten erfolgt eine Prüfung des Neupächters/Bewerbers durch den Stadtverband als Verpächter. Der Stadtverband entscheidet über die Erstellung eines Pachtvertrages.
Fehlermeldung bei Überweisung der Jahresabrechnung
Es gab vermehrt zu Beschwerden, dass die Jahresabrechnung per Onlinebanking nicht überwiesen werden konnte. Es kam immer zu einer Fehlermeldung.
Grund hierfür:
Ab 9. Oktober 2025 müssen Banken und Sparkassen prüfen, ob Name und IBAN bei Überweisungen zusammenpassen. Ziel ist mehr Sicherheit für Kunden und Schutz vor Rechnungsbetrug.
Bitte benutzt unseren korrekter Name
Kleingartensparte Flora e.V.
Einfahren in die Anlage
Das Befahren der Anlage zum Be- und Entladen ist ab dem 05.04.25 wieder bis auf weiteres möglich. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass das Parken in der Anlage nicht gestattet ist.
Um das vermehrte Fragen nach dem Anstellen des Wassers vorzubeugen, geplant ist Ende April das Wasser anzustellen.
Tore und Türen der Anlage sind geschlossen zu halten
Wir weisen unsere Mitglieder darauf hin, dass in dieser Jahrezeit die Tore und Türen dauerhaft geschlossen zu halten sind.
Ausnahme ist das Tor zur Vereinsgaststätte. Das Tor wird durch die Pächterin selbst nach Geschäftsschluss (Mittwoch bis Sonntag) selbst geschlossen.
Dementsprechende Aushänge werden an den Toren und Türen angebracht.
Wir bitten um Einhaltung, denn es geht um die Sicherheit unser aller Gärten.
Parken ist in der Anlage nicht erlaubt!!
Gerade in dieser Jahreszeit werden vermehrt Verstöße gegen das Parken in der Anlage festgestellt.
Wir weisen unsere Mitglieder erneut darauf hin, dass das Parken in der Anlage nicht gestattet ist. Zu Be- und Entladezwecke darf die Anlage selbstverständlich befahren werden.
Bei Wiederhandlung erheben wir ein Gebühr laut unserer Gartensatzung.
Cannabisanbau in Kleingärten
Aus aktuellem Anlass weisen wir unsere Gartenfreund eindringlichst darauf hin, dass der Anbau, trotz Legalliereung durch den Gesetztgeber, in Kleingärten verboten ist.
Gartenfachberater und Wertermittler
Der Stadtverband der Gartenfreunde Dessau e.V. bietet Schulungen zum Gartenfachberater und Wertermittler an.
Intersessierte melden sich bitte bei Vorstand oder über unser Kontaktformular. Die Kosten für die Schulung übernimmt der Stadtverband.